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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der ROTODENT GmbH

1.    GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSABSCHLUSS

1.1.      Die ROTODENT GmbH (nachfolgend kurz „ROTODENT“) schließt Verträge mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“) über Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (nachfolgend „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) ab, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

1.2       Angebote von ROTODENT gegenüber dem Kunden sind, soweit nicht von ROTODENT ausdrücklich etwas anderes schriftlich bestimmt worden ist, freibleibend und unverbindlich. 

1.3       Ein Liefervertrag kommt entweder durch die schriftliche Bestätigung einer Kun-denbestellung oder die Auslieferung ohne gesonderte Bestätigung durch ROTODENT zustande.

2.    LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG, VERSAND

2.1     Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde und soweit dies dem Kunden zumutbar ist, ist ROTODENT zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt.

2.2       Liefer- und Leistungstermine bzw. -fristen sind nur verbindlich, wenn sie in einem schriftlichen Angebot oder einer schriftlichen Bestätigung seitens ROTODENT ausdrücklich als verbindlich erklärt werden, ansonsten sind sie unverbindlich. Nach Ablauf verbindlicher Liefer- und Leistungstermine bzw.  fristen hat der Kunde ROTODENT zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Kunde durch schriftliche Erklärung gegenüber ROTODENT ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. 

2.3       Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich in Fällen unvorhergesehener Ereignisse oder höherer Gewalt, die auf die Lieferungen oder Leistungen von ROTODENT Einfluss haben, auf die ROTODENT ihrerseits aber keinen Einfluss hat, wie etwa kriegerische Handlungen, terroristische Akte, besondere Wetterumstände, Streiks, Boykotts ebenso wie Maschinenausfall, Materialbeschaffungs- oder Lieferschwierigkeiten sowie Betriebsstörungen bei Lieferanten, Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen etc., um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt auch, sofern sich ROTODENT in Lieferverzug befindet oder sofern die Leistungshindernisse vor Vertragsschluss bereits vorhanden, ROTODENT aber unbekannt waren. Dauert die Beeinträchtigung länger als drei Monate oder kann aufgrund eines solchen Hindernisses die Lieferung oder Leistung dauerhaft nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

2.4    Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzug unterliegen den Haftungsbestimmungen in Abschnitt 6, insbesondere Ziffer 6.3 dieser Geschäftsbedingungen.

2.5    Bezeichnung und Spezifikation eines Liefergegenstandes können sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung ändern. Technische Abweichungen des Liefergegenstandes von den Angebotsunterlagen sind zulässig, soweit sie nicht grundlegender Art sind und der vertragliche Zweck hierdurch nicht mehr als unerheblich eingeschränkt wird.

2.6    Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung per Versand ab Lager ROTODENT. Die Kosten für Verpackung, Versand und Transportver-sicherung trägt der Kunde.

2.7    Wird die Abnahme vom Kunden verweigert, ist ROTODENT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

3. PREISE UND ZAHLUNGEN

3.1     Der Kunde zahlt ROTODENT für die Lieferungen und Leistungen die vertraglich vereinbarten Preise. Haben die Parteien keine ausdrücklichen Preise vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bei ROTODENT gültigen Produkt- und Preisliste. Die Produkt- und Preisliste kann von ROTODENT nach freiem Ermessen mit Wirkung für die Zukunft angemessen geändert werden.

3.2     Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie anfallender Verpackungs-, Versand-, Transport- und Transportversicherungskosten.

3.3     Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Mit Ablauf dieses Termins  gerät der Kunde in Verzug. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt ROTODENT 2 % Skonto.

3.4    Während des Verzuges schuldet der Kunde ROTODENT Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

3.5    Gegenüber fälligen Zahlungsforderungen und Auslagenerstattungsansprüchen von ROTODENT kann der Kunde nicht mit einer Gegenforderung aufrechnen, es sei denn, es handelt sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung.

4. EIGENTUMSVORBEHALT 

4.1    Alle Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung  aller aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bestehenden Forderungen, einschließlich Neben-forderungen, Zinsen und Schadensersatz, im Eigentum von ROTODENT. 

4.2    Der Kunde hat für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Liefergegenstände unentgeltlich pfleglich und sorgfältig zu behandeln. 

4.3    Weiteräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Liefergegenstände durch den Kunden sind unzulässig. Bei Pfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Kunde den Dritten unverzüglich auf die Eigentumsrechte von ROTODENT hinzuweisen und ROTODENT hierüber zu benachrichtigen.

4.4    Bei Verbindung oder Vermischung eines Liefergegenstandes mit fremden Sachen durch den Kunden wird ROTODENT Miteigentümer an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Sache zu dem Wert der mitverwerteten fremden Sachen. Das Miteigentum wird vom Kunden unentgeltlich mitverwahrt. 

4.5    Bei Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit oder Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ROTODENT auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen liegt keine Rücktrittserklärung von ROTODENT; ein Rücktritt muss stets ausdrücklich erklärt werden.

4.6    Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die ROTODENT zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird ROTODENT auf Wunsch des Kunden den zur Beseitigung der Übersicherung erforderlichen Teil der Sicherungsrechte freigeben.   

5.          MÄNGELRÜGE, GEWÄHRLEISTUNG

5.1    Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit sowie offensichtliche Mängel zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich innerhalb von zwei Wochen schriftlich gegenüber ROTODENT anzuzeigen. Zeigt sich (erst) später ein Mangel an dem Liefergegenstand, so hat der Kunde den Mangel in nachvollziehbarer Weise zu beschreiben und ROTODENT unverzüglich innerhalb von zwei Wochen nach der Entdeckung schriftlich anzuzeigen. 

5.2. Transportschäden sind dem Spediteur unverzüglich anzuzeigen; es gelten insoweit die Anzeigepflichten der Deutschen Speditionsbedingungen.

5.3 Hat ROTODENT den Mangel arglistig verschwiegen, kann sich ROTODENT auf die Nichteinhaltung der Anzeigepflichten in vorstehender Ziffer 5.1 nicht berufen.

5.4 Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Lieferung, Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung durch ROTODENT erforderlich ist. Der Kunde hat ROTODENT insbesondere alle zur ordnungsgemäßen Lieferung oder Leistung notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen. Im Falle einer Mängelrüge hat er ROTODENT die Möglichkeit der Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes einzuräumen.

5.5      Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

5.6    Voraussetzung für eine Mängelhaftung von ROTODENT ist, dass der Kunde seiner Untersuchungs- und Anzeigepflicht gemäß Ziffer 5.1 nachgekommen ist und der Mangel nicht auf natürlicher Abnutzung oder einer nachlässigen Behandlung durch den Kunden oder einen Dritten beruht, wie z.B. durch fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme und Behandlung, Nichtbefolgung von Anwendungs- und Sicherheitshinweisen, unsachgemäße Verwendung, übermäßige Beanspruchung, sowie bei äußeren Ursachen, soweit diese Umstände nicht auf ein Verschulden von ROTODENT zurückzuführen sind. 

5.7    Soweit der Kunde Liefergegenstände selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, entfallen die Sachmängelansprüche, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der aufgetretene Fehler nicht auf die Änderung zurückzuführen ist. Der Kunde hat ROTODENT auf Verlangen die Möglichkeit einzuräumen, die Ursache des Mangels sowie etwaige Änderungen zu un-tersuchen.

5.8    Im Falle einer berechtigten und fristgerechten Mängelrüge leisten wir nach Wahl des Kunden Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. ROTODENT ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unver-hältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Ersetzte Teile sind ROTODENT zu Eigentum zurückzugewähren.

5.9    Schlägt die Nacherfüllung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln oder wenn der Kunde den Liefergegenstand umgestaltet hat, steht dem Kunden das Rücktrittsrecht nicht zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. 

5.10    Ansprüche des Kunden wegen Mängel - gleich aus welchem Rechtsgrund - verjähren, sofern die Vertragspartner nichts anderes vereinbart haben, nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 6.5, ergänzend um die gesetzlichen Bestimmungen. 

6.      HAFTUNG, VERJÄHRUNG

6.1     ROTODENT haftet für Schäden und Aufwendungen des Kunden nur 

a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, 

b) bei schuldhaft verursachten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Mängeln des Liefergegenstandes, für die nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen oder nach anderen Gesetzten zwingend gehaftet wird, 

c) bei Mängeln, die die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von ROTODENT arglistig verschwiegen haben sowie 

d) bei Beschaffenheitsmängeln, deren Nichtvorliegen ROTODENT schriftlich garantiert hat.

6.2.    ROTODENT haftet weiterhin für Schäden, die auf einer mindestens fahrlässigen von ROTODENT zu vertretenden Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht beruhen. Eine solche Gefährdung liegt im Falle von Mängeln nur bei erheblichen Mängeln vor. ROTODENT haftet nicht für leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

6.3       Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie im Fall einer Verzö-gerung der Lieferung oder Leistung ist die Haftung von ROTODENT auf den vertragsty-pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; dies gilt auch in Fällen grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es liegt einer der in Ziffer 6.1 genannten Fälle vor. 

6.4.    Der Kunde ist vor unserer Inanspruchnahme verpflichtet, zunächst sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche gegenüber unserem Vorlieferanten zu verfolgen. Zu diesem Zweck verpflichten wir uns gegenüber dem Kunden zur Abtretung etwaiger Gewährleistungs- und Ersatzansprüche die uns gegenüber unseren Vorlieferanten zustehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ansprüche auch gerichtlich zu verfolgen. Wenn die Inanspruchnahme unseres Vorlieferanten erfolglos bleibt ist der Kunde berechtigt, uns nach Maßgabe von Ziff. 6.1. und Ziff. 6.2 in Anspruch zu nehmen.

6.5    Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden gegen ROTODENT   gleich aus welchem Rechtsgrund   beträgt ein Jahr. Gewährt ein Hersteller eine längere Garantie- oder Gewährleistungsfrist, gibt ROTODENT diese grundsätzlich an den Kunden weiter. Abweichend hiervon gelten in den Fällen der Ziffer 6.1 die betreffenden gesetzlichen Verjäh-rungsfristen. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des betreffenden Liefergegenstandes beim Kunden.

6.6    Dritten gegenüber haftet ROTODENT nicht. Soweit im Einzelfall aufgrund besonderer Vereinbarungen oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften eine Haftung der ROTODENT gegenüber Dritten bestehen sollte, gelten die vorstehenden Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung und Verjährung entsprechend.

6.7    ROTODENT haftet für das Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer sowie sonstigen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden. Soweit die Haftung von ROTODENT ausgeschlossen, beschränkt oder verjährt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer sowie sonstigen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

7.    Retouren

7.1.    Originalverpackte und nicht benutzte Ware nehmen wir grundsätzlich nur innerhalb von 4 Wochen nach Warenerhalt und nach unserer vorherigen Zustimmung zurück. Sollte einer Rücknahme nicht original verpackter Waren ausnahmsweise zugestimmt werden, so werden die anfallenden Bearbeitungsgebühren nach Aufwand berechnet, mindestens jedoch 25 % des Netto-Warenwertes.

7.2    Die Ware ist grundsätzlich nur unter Angabe der LOT-Nummer rücknahmefähig.

8.    SONSTIGE  BESTIMMUNGEN

8.1    Nachträge, Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schrift-formerfordernis.

8.2    Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz von ROTODENT.

8.3    Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN¬-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 

8.4    Sollte eine Bestimmung oder ein Teil dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung uneingeschränkt in Kraft. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame bzw. durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit diese Vereinbarung eine Regelungslücke aufweist.

 

ROTODENT Rotierende Dentalinstrumente GmbH, Hammermühle 23, 51491 Overath